Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Berechnung von ärztlichen Leistungen. Sowohl der einfach approbierte Zahnarzt, als auch der MKG-Chirurg berechnet zahlreiche Leistungen aus der GOÄ (z. B. Beratungen, Röntgenaufnahmen etc.). Im GOÄ-Teil finden Sie alle wichtigen Kommentierungen und Informationen zu den für den Zahnarzt und MKG-Chirurgen relevanten Gebührenziffern.