Mit dem Urteil vom 24.11.2015 (Az.: 146 C 113/14) beschloss das Amtsgericht (AG) Köln, basierend auf dem eingeholten Sachverständigengutachten, dass eine auf zwei Implantaten getragene Brücke, welche die Kaulast von drei Zähnen zu tragen hätte, auf Dauer zu instabil gewesen wäre. Angesichts der verringerten Knochenmenge und Knochenqualität im Unterkiefer hätte nur ein Implantat in regio 46 ziemlich sicher zu einer baldigen Überlastung geführt. Die Versicherung vertrat die Ansicht, dass ein Implantat in regio 47 nicht medizinisch notwendig